Nach dem erfolgreichen Abschluss der Sanierungs- und Ausbauarbeiten in der Kuhstraße zum Jahresende 2025werden die verkehrlichen Regelungen in der Meppener Innenstadt wieder angepasst. Ab Mittwoch, 21. Januar, treten erneut Einbahnstraßenregelungen in Kraft, die zur besseren Verkehrslenkung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich beitragen sollen.
Im Zuge dieser Maßnahme werden die Burgstraße, die Gymnasialstraße sowie der Straßenabschnitt Nagelshof wieder als Einbahnstraßen ausgewiesen. Entsprechende Verkehrsschilder weisen künftig klar auf die geltenden Regelungen hin und sorgen für eine übersichtliche Verkehrsführung.
Einbahnstraßenregelung in Burgstraße und Gymnasialstraße
Die Einbahnstraßenregelung in der Burgstraße und der Gymnasialstraße beginnt an der Arenbergischen Renteiund endet an der Einmündung zur Ludmillenstraße auf Höhe der Bushaltestelle Domhof. Um den öffentlichen Personennahverkehr sowie den Radverkehr in der Meppener Innenstadt gezielt zu fördern, dürfen Busse und Radfahrende die Straßen weiterhin in Gegenrichtung befahren. Dadurch bleibt die Innenstadt gut erreichbar und gleichzeitig umweltfreundliche Mobilität gestärkt.
Einbahnstraße Nagelshof
Auch der Nagelshof wird wieder als Einbahnstraße geführt. Die Regelung endet an der Einmündung zur Straße Am Neuen Markt. Ziel ist es, den Verkehrsfluss in diesem Bereich zu ordnen und gefährliche Begegnungssituationen zu vermeiden.
Tiefgarage Stadtmitte weiterhin flexibel erreichbar
Die Ausfahrt aus der Tiefgarage Stadtmitte bleibt weiterhin in beide Fahrtrichtungen möglich. Autofahrende können die Tiefgarage wahlweise über die Hinterstraße und die Straße Am Neuen Markt oder über den Nagelshof beziehungsweise die Kuhstraße verlassen. Damit ist auch künftig eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für Besucherinnen und Besucher gewährleistet.
Neues Durchfahrtsverbot in der Kuhstraße
Zusätzlich gilt ab Mittwoch, 21. Januar, in der Kuhstraße auf Höhe der Einmündung „Im Sack“ ein Durchfahrtsverbot für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr in Richtung stadteinwärts. Radfahrende sowie Fahrzeuge mit berechtigtem Anlieger- oder Zielverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen den Bereich weiterhin nutzen.
Diese verkehrliche Anpassung dient dazu, den Durchgangsverkehr in der Meppener Innenstadt deutlich zu reduzieren, beengte Verkehrssituationen zu entschärfen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.
Mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität in der Innenstadt
Die Wiederherstellung der Einbahnstraßenregelungen und das neue Durchfahrtsverbot sind Teil einer übergeordneten verkehrlichen Gesamtkonzeption der Stadt Meppen. Im Fokus stehen die Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Innenstadt, eine nachhaltige Stadtentwicklung sowie die gezielte Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Langfristig soll der Innenstadtkern dadurch sicherer, attraktiver und lebenswerter gestaltet werden.








